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Computerbild interviewt mich zu MEGA
Computerbild hat mich zu ein paar Rechtsfragen rund um den neuen Kim Dotcom-Dienst “MEGA” interviewt und einen kurzen Artikel dazu veröffentlicht.
LG Hamburg untersagt AGB-mäßiges Verbot des Weiterverkaufs von Software
Unternehmen dürfen, so kann das Urteil zusammen gefasst werden, nicht in ihren AGB verbieten (genauer: von der Zustimmung des AGB-Verwenders abhängig machen), dass von ihnen gekaufte Software weiter verkauft wird.
Filesharing: Achtung: Die Versendung der Abmahnung kann ausreichen!
Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Überlegen Sie, das Abmahnschreiben "einfach verschwinden" zu lassen? Die Gegenseite muss ja im Ernstfall vor Gericht den Zugang des Schreibens beweisen, oder? Warum sonst raten Juristen bei wichtigen Schreiben dazu, sie als Einschreiben zu schicken? Vorsicht bitte: Eine Abmahnung ohne Weiteres wegzuwerfen kann teuer werden.
DOI doch nicht mehr rechtssicher? Besprechung des Urteils des OLG München vom 27.09.2012 (Az. 29 U 1682/12)
E-Mail-Marketer haben wohl schon von dem Urteil des OLG München vom 27.09.2012 (Az. 29 U 1682/12) gehört, und ich weil ich wissen wollte, was am Hype dran ist, habe ich es mir in Ruhe angesehen. Was ist passiert? Eine Steuerberatungsgesellschaft hatte eine Vermögensberatungsgesellschaft) auf Unterlassung der Zusendung einer Opt-in- und einer Anmeldungsbestätigungsmail verklagt, war in erster Instanz vor dem LG München unterlegen und hat nun im Berufungsverfahren (jedenfalls teilweise) gewonnen.
Kampagnenvorschlag zum “Aufräumen unsauberer” E-Mail-Verteiler
Seit dem Urteil des OLG München im vergangenen September (ja, das ist jetzt schon fast ein ganzes Jahr her) hat sich in der Praxis des E-Mail-Marketings jedenfalls spürbar nicht viel verändert, aber fast jedes Unternehmen müsste — Hand aufs Herz — zugeben, dass es Anmeldungen zu seinen E-Mail-Strecken (Newsletter oder was auch immer) eigentlich nicht so richtig beweisen könnte. Manchmal wecke ich die Teilnehmer meiner “Recht im Online-Marketing”-Seminare mit der (leider fast immer korrekten) Behauptung, ich könnte mich zu jedem ihrer Newsletter anmelden, sie dann abmahnen und bekäme mein Geld.
Seminar über GEMA — Oder: Warum alle beim GEMA-Thema Schwierigkeiten haben
Auf dem am vergangenen Osterwochenende stattgefundenen Computerkunstfestival (Demoparty) “ Revision ” habe ich wieder ein Seminar gehalten, diesmal über Aspekte der Zusammenarbeit mit der GEMA.
Vorgehensbeispiel gegen Binary Services
Abmahnwelle: Praxisvorschlag für Erwiderungsschreiben gegen Abmahnung von Binary Services
ACTA (auch) aus rechtlicher Sicht
In diesem Artikel geht es darum, was eigentlich in ACTA steht und wie es aus rechtlicher Sicht zu bewerten ist.
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